MitarbeiterIn im Wohnbereich Helfer!


1. Allgemeines

Maßgeblich, handlungsleitend und verpflichtend für die Arbeit der StelleninhaberInnen sind
  • das Leitbild des Marienheims mit seinem Leitziel
  • das Konzept des Marienheims
  • die zutreffende Leistungsbeschreibung bzw. der Leistungskatalog
  • in der jeweils aktuellen Fassung, sowie Einzelanweisungen der Leitung.

2. Aufgaben

Alle MitarbeiterInnen im Wohnbereich arbeiten im rollierenden Schichtdienst nach Dienstplan; Fachkräfte im Betreuungsdienst versehen den Nachtdienst, HelferInnen im Betreuungsdienst übernehmen die Assistenz im Nachdienst.
Als MitarbeiterInnen im Wohnbereich, seien es die Fachkräfte (HeilerziehungspflegerInnen, ErzieherInnen, Kranken- und GesundheitspflegerInnen, AltenpflegerInnen) oder HelferInnen im Betreuungsdienst, sind vor diesem Hintergrund folgende Aufgaben zu erfüllen:
  • Mitwirkung bei der Ermittlung des Betreuungsbedarfs und des Bedarfs an
  •      medizinischer und körperlicher Pflege
  • Mitwirkung an der Erstellung und Fortschreibung und vor allem Umsetzung der
  •      Förderpläne
  • Betreuung und Pflege nach Planung, inklusive Leistungen zur Erhaltung bzw.
  •      Förderung individueller und lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • Sorgsame Führung des Dokumentationssystems
  • Konstruktive Mitwirkung bei Kommunikations- und Informationswegen
  •      (Protokollierung, Übergaben, Teambesprechungen, Mitarbeiterbesprechungen, Visiten
         und Berichtswesen)
  • Mitgestaltung geeigneter äußerer Bedingungen der Gruppe
  •      (Einrichtung und Atmosphäre)
  • Mitsorge für die Freizeitgestaltung, einzeln und mit der Gruppe
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den anderen Bereichen
  •      (Fachdienste, insbesondere Verantwortliche Pflegefachkraft, Arbeitstrainer, BT,
         Hauswirtschaft und Haustechnik, sowie der Verwaltung)
  • Zuarbeit bei den Bemühungen der Hausärzte, Psychiater und Krankenhäuser u.a.
  • Fachkräfte sind für die Medikamentenverwaltung zuständig.
  • Vertrauensvolles Zusammenwirken mit gesetzlichen VertreterInnen und Angehörigen
  • Verpflichtung zur Fortbildung zur Erhaltung eines aktuellen Wissensstands und zur
  •      Optimierung der Arbeitsleistung und Psychohygiene
  • Bereitschaft zu Selbstreflexion und Supervision
  • Die Übertragung weiterer Aufgaben oder die Schwerpunktsetzung innerhalb der oben genannten Aufgaben durch den Sozialtherapeutischen Leiter, Heimleitung/ Geschäftsführung ist möglich.

3. Einordnung in die Struktur

Der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin ist dem/der GruppenleiterIn unterstellt.

4. Vertretungsbefugnisse

Die Fachkräfte im Team vertreten sich gegenseitig.

5. Sonstiges

Der/die StelleninhaberIn ist verpflichtet,
  • entsprechend den Bedürfnissen der BewohnerInnen nach Maßgabe der Vorgesetzten
  •      und des Dienstplanes zu arbeiten.
  • während des Dienstes und in den Pausen konsequent auf Alkohol zu verzichten.
  •      Er/sie darf nicht alkoholisiert zum Dienst kommen.
  • allen Erfordernissen im Rahmen des Qualitätsmanagements gerecht zu werden.
  • sich über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus aktiv und in angemessenem Rahmen
  •      ehrenamtlich (unentgeltlich) an Gemeinschaftsveranstaltungen de s Marienheims
         (z.B. Weihnachtsfeier, Sommerfest, …) zu beteiligen.

Anlagen:

Ablauf Nachtdienst Helfer

(44KB)


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