MitarbeiterIn im Wohnbereich Helfer!
1. Allgemeines
Maßgeblich, handlungsleitend und verpflichtend für die Arbeit der StelleninhaberInnen sind- das Leitbild des Marienheims mit seinem Leitziel
- das Konzept des Marienheims
- die zutreffende Leistungsbeschreibung bzw. der Leistungskatalog in der jeweils aktuellen Fassung, sowie Einzelanweisungen der Leitung.
2. Aufgaben
Alle MitarbeiterInnen im Wohnbereich arbeiten im rollierenden Schichtdienst nach Dienstplan; Fachkräfte im Betreuungsdienst versehen den Nachtdienst, HelferInnen im Betreuungsdienst übernehmen die Assistenz im Nachdienst.Als MitarbeiterInnen im Wohnbereich, seien es die Fachkräfte (HeilerziehungspflegerInnen, ErzieherInnen, Kranken- und GesundheitspflegerInnen, AltenpflegerInnen) oder HelferInnen im Betreuungsdienst, sind vor diesem Hintergrund folgende Aufgaben zu erfüllen:
- Mitwirkung bei der Ermittlung des Betreuungsbedarfs und des Bedarfs an medizinischer und körperlicher Pflege
- Mitwirkung an der Erstellung und Fortschreibung und vor allem Umsetzung der Förderpläne
- Betreuung und Pflege nach Planung, inklusive Leistungen zur Erhaltung bzw. Förderung individueller und lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Sorgsame Führung des Dokumentationssystems
- Konstruktive Mitwirkung bei Kommunikations- und Informationswegen (Protokollierung, Übergaben, Teambesprechungen, Mitarbeiterbesprechungen, Visiten
- Mitgestaltung geeigneter äußerer Bedingungen der Gruppe (Einrichtung und Atmosphäre)
- Mitsorge für die Freizeitgestaltung, einzeln und mit der Gruppe
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den anderen Bereichen (Fachdienste, insbesondere Verantwortliche Pflegefachkraft, Arbeitstrainer, BT,
- Zuarbeit bei den Bemühungen der Hausärzte, Psychiater und Krankenhäuser u.a.
- Fachkräfte sind für die Medikamentenverwaltung zuständig.
- Vertrauensvolles Zusammenwirken mit gesetzlichen VertreterInnen und Angehörigen
- Verpflichtung zur Fortbildung zur Erhaltung eines aktuellen Wissensstands und zur Optimierung der Arbeitsleistung und Psychohygiene
- Bereitschaft zu Selbstreflexion und Supervision Die Übertragung weiterer Aufgaben oder die Schwerpunktsetzung innerhalb der oben genannten Aufgaben durch den Sozialtherapeutischen Leiter, Heimleitung/ Geschäftsführung ist möglich.
und Berichtswesen)
Hauswirtschaft und Haustechnik, sowie der Verwaltung)
3. Einordnung in die Struktur
Der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin ist dem/der GruppenleiterIn unterstellt.4. Vertretungsbefugnisse
Die Fachkräfte im Team vertreten sich gegenseitig.5. Sonstiges
Der/die StelleninhaberIn ist verpflichtet,- entsprechend den Bedürfnissen der BewohnerInnen nach Maßgabe der Vorgesetzten und des Dienstplanes zu arbeiten.
- während des Dienstes und in den Pausen konsequent auf Alkohol zu verzichten. Er/sie darf nicht alkoholisiert zum Dienst kommen.
- allen Erfordernissen im Rahmen des Qualitätsmanagements gerecht zu werden.
- sich über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus aktiv und in angemessenem Rahmen ehrenamtlich (unentgeltlich) an Gemeinschaftsveranstaltungen de s Marienheims
(z.B. Weihnachtsfeier, Sommerfest, …) zu beteiligen.
Anlagen:
Ablauf Nachtdienst Helfer | (44KB) |
| ^zurück^ |


