Zielgruppe!
In unserer Einrichtung leben erwachsene Frauen und Männer mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen und den daraus resultierenden Behinderungen, die eine ständige Begleitung erfordern.
Zu den auftretenden Krankheitsformen gehören Alkoholismus, hirnorganische Abbauprozesse, Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis, Epilepsien und Cerebralschäden (auch durch Verletzungen), sowie Persönlichkeitsstörungen, die durch ihr chronisches Auftreten zu langjährigen Schädigungen der körperlichen und kognitiven Leistungsfähigkeit führen.
Die Altersspanne der Bewohnerinnen und Bewohner liegt zwischen 30 und 80 Jahren, alle haben einen vormundschaftsgerichtlichen Unterbringungsbeschluß und eine gesetzliche Betreuung.
Im Sinne des § 43a SGB XI haben wir die Anerkennung als Behinderteneinrichtung mit Pflege. In der Regel können Menschen bis Pflegestufe I auf Dauer im Marienheim verbleiben.
Folgende Ziele und Konzepte leiten sich aus unserer Unternehmensphilosophie ab:
- Wohnen als Übergang, evtl mit WfbM, in den Fördergruppen
- Wohnen mit Beheimatungscharakter
- Therapie (Arbeitstraining, BT, psychosoziale Hilfen u.a.)
- Freizeit
- soziales Leben
Folgende Personengruppen können im Marienheim außerdem nicht betreut werden:
- ganz junge verhaltensauffällige Personen
- Menschen, die durch ein akut erhöhtes Aggressionspotential BewohnerInnen, MitarbeiterInnen und Sachen, z.B. durch Brandstiftung, absehbar gefährden
- akut suizidale Personen
- primär alkohol-, drogen- und medikamentenabhängige Menschen
- Personen mit geistiger Behinderung
- Pflegefälle
- Delinquente
- HIV positive Menschen
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